Informationen für Studierende aus der Ukraine
Wichtiger Hinweis für Drittstaatsangehörige mit befristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine:
Vertriebene aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, die in Deutschland bisher den vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, müssen in vielen Fällen bis spätestens nächsten Dienstag, 4. März, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, um nicht ausreisepflichtig zu werden. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
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Auf unserer Seite finden Sie Informationen für international Studierende.
Aktuell weisen wir hier nochmal auf die Besonderheiten für geflüchtete Studierende aus der Ukraine hin. Die Situation in der Ukraine und die Entwicklungen hier in Deutschland sind sehr dynamisch, daher finden Sie hier in den unten stehenden FAQs vor allem Links, die den aktuellen Kenntnisstand widerspiegeln, die sich aber – bitte beachten Sie das - jederzeit ändern können.
Bitte informieren Sie sich auch auf dem zentralen Webportal Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst). Diese Website bündelt viele wertvolle Informationen und bietet Ihnen eine erste Orientierung in Deutschland und vor allem zum deutschen Hochschul- und Forschungssystem. Auch gibt es eine Übersicht über unterschiedliche Hilfsangebote im akademischen Raum.
Englisch: https://www.daad-ukraine.org/en/
Ukrainisch: https://www.daad-ukraine.org/uk/